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PlanetKaizen-Stiftung

  • Die Stiftung führt den Namen PlanetKaizen−Stiftung und wurde am 11.12.2009 von Klaus Bieber gegründet.
  • Mit Herz und Hand LogoDie Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung. Das Stiftungsvermögen steht im Eigentum der Stiftung für die Region Sparkasse Pforzheim Calw und wird von dieser treuhänderisch zugunsten des Stifters verwaltet.
  • Die Stiftung hat ihren Sitz in Pforzheim.
  • Die nichtrechtsfähige Stiftung kann in eine rechtsfähige Stiftung mit demselben Stiftungszweck umgewandelt werden, wenn die Trägerstiftung und die für die Anerkennung zuständige Stiftungsaufsicht zustimmen. In diesem Falle ist die vorliegende Satzung zu ändern, soweit dies rechtlich erforderlich ist oder von der Stiftungsaufsicht zur Erlangung der Rechtsfähigkeit verlangt wird.
  • Die Stiftung wird mit einem Vermögen von 25.000Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro), angelegt als Inhaberschuldverschreibung der Sparkasse Pforzheim Calw, ausgestattet.
  • Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen unbegrenzt erhöht werden, wenn der Zuwendende die Zuführung zum Stiftungsvermögen bestimmt hat. Eine Zustiftung in Form von Immobilien und Sachwerten bedarf der Zustimmung der Trägerstiftung.
  • Zuwendungen in Form von Spenden dienen ausschließlich und unmittelbar zeitnah für die Stiftungszwecke. Das Stiftungsvermögen ist nach Maßgabe dieser Satzung von der Trägerstiftung getrennt von anderem Vermögen zu verwalten. Das Vermögen der Stiftung ist in seinem Wert zu erhalten. Es darf umgeschichtet werden. Die Trägerstiftung kann die Verwaltung eines Teils oder des gesamten Stiftungsvermögens auf die Sparkasse Pforzheim Calw übertragen.
  • Die Mittel der Stiftung dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
    Erträge des Stiftungsvermögens sowie Spenden sind  zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.
  • Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen der Abgabenordnung Erträge aus der Vermögensverwaltung sowie sonstige zeitnah zu verwendende Mittel einer freien Rücklage zuzuführen.
  • Zeitnah zu verwendende Mittel einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, soweit und solange dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Stiftungszwecke nachhaltig erfüllen zu können. Dies gilt insbesondere zur Finanzierung konkreter langfristiger Vorhaben.

Downloads: Satzung und Stiftungsgeschäft und Treuhandvertrag

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